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Facebook erzwingt Messenger Nutzung

Offenbar seit Beginn des Monats will Facebook die Nutzung der eigenen Messenger App auf dem Smarpthone erzwingen. Wer versucht, über Smartphone seine FB-Nachrichten mittels Web-Browser zu lesen, dem wird dies jetzt verweigert.

FB Keine Nachrichten mehr im Browser.

Schon zuvor wurden hartnäckige Messenger-Verweigerer mit regelmäßigen Installationsaufforderungen traktiert.

Statt seine Nachrichten lesen zu können, wird nun der Nutzer zu Googles Playstore zur direkten Installation der Facebook Messanger App umgeleitet. Diese App verlangt dann vollen Zugriff auf das Smartphone des Benutzers.

FB Messenger Berechtigungen.

Schon länger betreiben sowohl Google als auch Facebook eine Politik, die im Bereich kommerzieller IT als "Vendor Lock-in" bekannt ist. Hier wird diese Strategie nun gegenüber jedermann, den Konsumenten angewandt. So haben sowohl Google als auch Facebook ihre Schnittstellen-Kompatibilität mit dem XMPP Standard, der einen freien Austausch von Instant Messages sowohl von Facebook Nachrichten als auch Nachrichten in Google Talk gestattete, bereits vor einiger Zeit abgeschaltet.

FB XMPP end.

Es ist offensichtlich, dass das Motiv dabei ist, maximal Nutzerdaten abzuernten und die Nutzung des Facebook Messengers zu erzwingen. Andernfalls ist ein Zugriff auf die empfangenen Nachrichten nur noch über den Computer möglich. Aber auch dort sollen die Nutzer möglichst die eigene App nutzen und keinen Browser.

Neuerdings können die Verbraucherschutzverbände gegen Facebook nach dem Unterlassungsklagegesetz vorgehen, wenn Facebook gegen Vorschriften des Datenschutzes verstößt. Jedenfalls ist die dem Benutzer technisch aufgedrängte Installation des Messengers zur Sammlung der Nutzerdaten für die Nutzung von Facebook Nachrichten in keiner Weise erforderlich. Sie wird dem Nutzer vorsätzlich aufgedrängt. Die bei der aufgedrängten Installation verlangte Zustimmung des Nutzers zur Datenverarbeitung des Messengers, um wieder an seine Nachrichten zu kommen, dürfte daher unter diesen von Facebook vorsätzlich herbeigeführten technischen Zwängen unwirksam sein, wobei es dazu jedoch noch keine Rechtssprechung geben dürfte.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob Facebook mit diesem Vorgehen verstärkt die Aufmerksamkeit der Kartellbehörden auf sich ziehen wird.

Schließlich ist die Willensfreiheit der Nutzer grundsätzlich auch von § 240 StGB, dem Verbot der Nötigung, geschützt. Da der Zugriff auf die eigenen Nachrichten aber über den Computer weiterhin auch noch ohne Installation des Messengers möglich ist, mag dies als ein zu scharfes Schwert gelten. Auch ist ja niemand gezwungen, Facebook zu nutzen - oder vielleicht doch? Die voranschreitende Verbreitung des Messengers dient jedenfalls diesem Ziel.