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Axel Voss und die EU Urheberrechtsrichtlinie

"Mal unbekannt, mal Hassfigur"

So beschrieb der Generalanzeiger in einem Artikel vom 9. April 2019 den Bonner Europaabgeordneten Axel Voss.

Da mein Leserbrief dazu bisher nicht erschienen ist, veröffentliche ich ihn nachfolgend.

Leserbrief an die Redaktion des Generalanzeiger Bonn

Erneut berichtet der Generalanzeiger über Axel Voss MdEP als "Hassfigur" mancher Gegner der EU Urheberrechtsrichtlinie.

Auch wenn ich Axel Voss persönlich schätze, muss man doch feststellen: Durch sein kompromissloses Festhalten an einer Urheberrechts"reform", die von seinem völlig einseitigen "Internet-Nicht-Versteher" Verständnis geprägt ist und die berechtigten beruflichen Interessen von Informatikern und Internet-Kreativen Unions- und grundrechtswidrig mit den Füßen tritt, ist er daran selbst Schuld. Für kleine Plattformen, die keineswegs davon leben, fremdes geistiges Eigentum zu klauen, werden so hohe Haftungsrisiken geschaffen, dass sie den Betrieb einstellen müssen. Das Publizieren eigenen Contents durch Jedermann auf großen Plattformen wird massiv erschwert, ohne dass dies gerechtfertigt wäre.

Auch eventuell gute Absichten, Urheber besser zu vergüten, reichen als Gesetzgeber nicht aus. Vielmehr muss man in der Lage sein, gute Absichten ohne massive Kollateralschäden für Dritte in Gesetzestexten für eine komplexe Welt Gestalt annehmen zu lassen. Das ist ihm und der EU Kommission leider völlig misslungen, auch weil beide sich gegenüber unabhängiger Informatik-Expertise wie z.B. der des Erfinders des World Wide Web, Sir Tim Berners-Lee, als völlig beratungsresistent erwiesen haben.

Die EU wird dadurch in Sachen modernes Urheberrecht und IT mindestens 30 Jahre zurückgeworfen. Die IT-Branche hat es dadurch künftig noch schwerer, sich gegen übermächtige Konkurrenz zu behaupten. Übermächtige Konkurrenz, die vor allem eine Folge völlig falscher (IT-) Wirtschaftspolitik und Rechtssetzung ist. Von den schädlichen Folgen für die Meinungsfreiheit ganz zu schweigen.

Weitere Links

Urheberrechtsrichtline der EU - Selbstentmachtung des Deutschen Bundestages Mein Blogbeitrag bei Hostsharing.net zur Behandlung der Urheberrechtsrichtlinie der EU durch den Deutschen Bundestag